Bei der Akkreditierung wird in einem formalisierten Verfahren festgestellt, ob ein Studiengang fachlich-inhaltlich und hinsichtlich seiner Berufsrelevanz den bundesweit geltenden Qualitätskriterien entspricht. Neben dem staatlichen Genehmigungsverfahren dient das Akkreditierungsverfahren der länder- und hochschulenübergreifenden Sicherung der Qualität der Hochschulausbildung.
Die Ergebnisse des Akkreditierungsverfahrens werden veröffentlicht und erhöhen Transparenz und Vergleichbarkeit.
Gewährleistung der Gleichwertigkeit
Die Beurteilung der Studienprogramme erfolgt anhand der festen Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie der Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Auf diese Weise tragen die Länder im Akkreditierungsverfahren gemeinsam Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet sind. Die Akkreditierung wird jeweils durch eine Agentur durchgeführt, die ihrerseits eine Zulassung vom Akkreditierungsrat, der zentralen Akkreditierungseinrichtung in Deutschland, vorweisen muss.